Häufige Fragen
Was ist Logopädie?
Der Begriff Logopädie steht für medizinische Sprachheilkunde und beschäftigt sich in der Theorie und Praxis mit der Diagnose, Beratung, Prävention und Behandlung von Stimm-, Sprach-, Sprech-, Schluck- und Hörstörungen betroffener Personen jeden Alters.
Welche Ärzte können eine logopädische Behandlung verordnen?
Um Therapiebedarf festzustellen und ggf. eine logopädische Verordnung auszustellen, können Sie je nach Symptom folgende Ärzte aufsuchen:
• Kinderarzt
• Hausarzt
• Hals – Nasen – Ohren – Arzt
• Phoniater
• Internist
• Neurologe
• Zahnarzt
• Kieferorthopäde
• Kieferchirurg
• Onkologe
• Arzt für Heilmedizin
Gibt es Wartezeiten für einen Therapieplatz?
Aufgrund der hohen Nachfrage, kommt es momentan leider zu Wartezeiten. Besonders Diagnostiktermine und Termine am Vormittag können jedoch meist sofort vergeben werden. Auch bei Terminen am Nachmittag sind wir sehr darum bemüht die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Je flexibler Sie in Ihrer Zeitgestaltung sind, desto schneller können Sie einen Therapieplatz bekommen. Bei Bedarf und passender Indikation kann die Therapie auch hochfrequent durchgeführt werden.
Wie oft findet die logopädische Behandlung statt?
Die logopädische Behandlung findet meist in der Einzel- und seltener in der Gruppentherapie statt. Die Behandlungszeit einer Einzeltherapie beträgt in der Regel 45 Minuten, kann aber je nach Störungsbild und Schweregrad auch 30 oder 60 Minuten betragen. Der behandelnde Arzt legt neben der Therapiedauer auch die Frequenz fest. In der Regel findet die Behandlung 1-3 Mal pro Woche statt. In Ausnahmefällen können aber auch höhere Frequenzen verordnet werden.
Wie lange ist eine logopädische Verordnung gültig?
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.
Wie erfolgt eine logopädische Behandlung?
Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung, unabhängig davon, ob Sie gesetzliche oder private krankenversichert sind. Natürlich können Sie unsere Leistungen als Selbstzahler auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen.
Im Erstkontakt findet zunächst ein Anamnesegespräch statt, indem wir durch gezielte Fragen näher auf Ihre Krankheitsgeschichte und den symptomatisch Verlauf eingehen. Hier können auch Sie alle Fragen zum Verlauf und zu Inhalten der Therapie stellen. Danach erfolgen eine gezielte logopädische Diagnostik sowie die Erstellung der Behandlungsplanung und die Ableitung der Therapieziele. Anschließend wird mit der regelmäßig frequentierten Therapie begonnen.
Um Ihre Therapie effizient und wirksam zu gestalten, werden auch individuelle Übungen für zu Hause erstellt.
Zum Ende einer logopädischen Verordnung informiert Sie Ihr zuständiger Therapeut über weitere Schritte und erstellt ggf. einen logopädischen Bericht für Sie und Ihren behandelnden Arzt. Falls eine Fortsetzung der Behandlung erforderlich ist, beraten und unterstützen wir Sie gern, um eine Folgeverordnung zu erhalten.
Werden Hausbesuche durchgeführt?
Bei Bedarf und medizinischer Indikation tätigen wir auch Hausbesuche. Nähere Informationen dazu finden Sie auch in unserer Rubrik Zusatzleistungen. Bitte beachten Sie, dass die Indikation zum Hausbesuch vom Arzt festgestellt und auf der Verordnung vermerkt sein muss.
Wer übernimmt die Kosten der logopädischen Behandlung?
Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.
► Kostenübernahme bei gesetzlicher Krankenversicherung:
Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres muss ein Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes pro Verordnung selbst geleistet werden.
Der Eigenanteil entfällt, falls Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlung erteilt hat (z.B. Geringverdiener, chronisch Kranke). Sollten Sie einen Befreiungs-Ausweis besitzen, legen Sie uns diesen bitte zusammen mit der ärztlichen Verordnung vor.
► Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung:
Unter den privaten Krankenkassen gibt es oft Unterschiede je nach Leistungstarif oder individuellem Versicherungsvertrag. Für die Privatversicherten gibt es zum Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag zur Abklärung der Kostenübernahme mit der Versicherungsgesellschaft.
Gibt es eine Praxisordnung?
Die aktuelle Praxisordnung hängt in unseren Räumlichkeiten aus.